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Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie die folgenden
Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
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| 1. |
Abschluss des Reisevertrages |
| 1.1 |
Mit Ihrer Buchung bieten Sie Freizeit Aktiv Studienreisen
GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
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| 1.2 |
Ihre Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder
mündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie
auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für
Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine
dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen
haben.
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| 1.3 |
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns
(=Reisebestätigung) zustande, die keiner bestimmten
Form bedarf. Die Reisebestätigung wird Ihnen unverzüglich
von uns direkt zugesandt.
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| 1.4 |
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer
Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen.
An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage
gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der
Bindungsfrist die Annahme erklären.
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| 2. |
Bezahlung |
| 2.1 |
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von EUR 20,- pro Person sofort zu leisten. Mit der Reise bestätigung erhalten Sie den Reisepreissicherungs schein. Der vollständige Reisepreis ist 14 Tage vor Abreise fällig, d. h. er muss spätestens zu diesem Zeitpunkt – ohne nochmalige Zahlungsaufforderung – bei uns eingegangen sein.
Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst mit Bezahlung des Rechnungsbetrages. Ausnahme: LowCost-Flüge müssen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.
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| 2.2 |
Rücktrittentgelte sind sofort fällig.
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| 2.3 |
Bei Flugreisen können abweichende Zahlungsbedingungen gelten, die wir Ihnen bei Erstellung eines Angebotes mitteilen.
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| 3. |
Leistungen/Preise |
| 3.1 |
Für die vertraglichen Leistungen sind
a) die im Prospekt enthaltenen Angaben
b) die Inhalte unseres für Sie individuell erstellten schriftlichen
Angebotes bindend.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben
zu erklären, über die wir Sie vor Buchung
selbstverständlich informieren.
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| 4. |
Leistungsabweichungen und Preisänderungen |
| 4.1 |
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss – aber vor Ihrer Reise – notwendig
werden, nicht zu einem Mangel führen und von uns nicht
verschuldet wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
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| 4.2 |
Freizeit Aktiv behält sich vor, die ausgeschriebenen und
mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. durch Erhöhung
der Treibstoffpreise) oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühr oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren
Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im
Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
haben wir Ihnen dies unverzüglich, spätestens 21 Tage
vor Reiseantritt mitzuteilen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
Alternativ können Sie eine gleichwertige Reise aus unserem
Angebot verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Katalog anzubieten.
Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Reisepreiserhöhung bzw. Änderung
der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
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| 5. |
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson |
| 5.1 |
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in
Ihrem Interesse möglichst schriflich tun. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung maßgebend.
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| 5.2 |
Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldetem
Teilnehmer eine angemessene Entschädigung
konkret berechnen oder eine Entschädigung laut folgender
Aufstellung verlangen. Es bleibt Ihnen im Einzelfall
unbenommen, die Entstehung eines geringeren Schadens
nachzuweisen.
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| 5.3 |
Die Entschädigung beträgt: bis 31 Tage vor Reiseantritt
10% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 25,–, ab dem
30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 25%, vom 20. bis 11. Tag
vor Reiseantritt 50% und ab dem 10. Tag vor Reiseantritt
75%. Stornos am Reisetag werden mit 100% berechnet.
Ausnahme: LowCost-Flüge, die wir in Ihrem Auftrag buchen und separat in Rechnung stellen. Hier gelten die
Storno- und Änderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft.
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| 5.4 |
Wenn Sie umbuchen, also den bestehenden Reisevertrag
abändern wollen, müssen wir Ihnen die daraus entstehenden
Mehrkosten in Rechnung stellen. Wir berechnen
Ihnen pro Person mindestens EUR 20,–.
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| 5.5 |
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Ersatzperson tritt neben Ihnen mit allen Rechten und
Pflichten in den Reisevertrag ein. Wir können den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.
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| 6. |
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise
nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der
Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt,
behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir
werden uns aber bei unserem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei
denn, es handelt sich lediglich um unerhebliche
Leistungen oder der Erstattung stehen gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegen.
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| 7. |
Kündigung des Reisevertrages |
| 7.1 |
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
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| 7.2 |
Bei Kündigung wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB
hat der Veranstalter einen Entschädigungsanspruch für die
bereits erbrachten Leistungen, etwaige Rückflugmehrkosten sind zwischen Veranstalter und Reisendem hälftig
zu teilen, sonstige Mehrkosten trägt der Reisende alleine.
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| 7.3 |
Ist bei der Reiseausschreibung in unserem Prospekt eine
Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir bei
deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten
Abreisetermin den Reisevertrag kündigen. Wir werden
Sie in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuleiten sowie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
erstatten.
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| 8. |
Gewährleistung unserer Leistungen |
| 8.1 |
Wir sind verpflichtet, unsere Leistungen so zu erbringen,
dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht
mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem
Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Wir gewährleisten insbesondere
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Leistungen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Person.
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| 8.2 |
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht,
müssen Sie innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe
kann durch uns auch in einer gleichwertigen Ersatzleistung bestehen.
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| 8.3 |
Unterlassen Sie eine Mangelanzeige schuldhaft, sind diesbezügliche
Minderungs- oder vertragliche Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen.
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| 8.4 |
Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie wegen
eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt,
ist nur zulässig, wenn wir keine zumutbare Abhilfe
leisten, nachdem Sie hierfür eine angemessene Frist
gesetzt haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn
die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung durch Sie von besonderem
Interesse gerechtfertigt ist.
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| 8.5 |
Ein Austausch der mit der Leistungserfüllung beauftragten
und im Angebot genannten Personen behalten wir
uns ausdrücklich vor. Die Änderung geben wir spätestens
4 Wochen vor Reiseantritt bekannt.
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| 9. |
Haftungsbeschränkung |
| 9.1 |
Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung ist
ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder
beschränkt ist.
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| 9.2 |
Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden
allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
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| 9.3 |
Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Ausflüge, Busfahrten) und in der Reisebeschreibung und
Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
sind, haften wir – auch bei Teilnahme unserer
Reiseleitung – nicht.
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| 9.4 |
Das Versendungsrisikio der Reiseunterlagen trägt der Kunde, insbesondere bei
nicht fristgerechtem Zahlungseingang.
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| 9.5 |
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den
Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der
Reiseveranstalter bei Sachschäden je Kunde und Reise bis
zum 3-fachen Reisepreis. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer
Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
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| 10. |
Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung bzw. unserem Leistungsträger
zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat
unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die
einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende
Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher
Erklärungen, hat unsere Reiseleitung bzw. der
Leistungsträger nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht
vorgesehen, so müssen Beanstandungen unverzüglich
dem Leistungsträger bzw. uns – möglichst schriftlich
(Telefax) – mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren
Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen
Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu. Uns erreichen
Sie montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr
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| 11. |
Ausschluss von Ansprüchen
Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder
Schadenersatz müssen Sie innerhalb 14 Tagen nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend
machen. Das sollte aus Gründen der Beweissicherung
möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf
dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert werden.
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| 12. |
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen, vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Reiseveranstalters bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Reisenden nicht eingehalten
werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden
des Reisenden nicht rechtzeitig erstellt werden, so dass
der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der
Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten.
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| 13. |
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
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| 14. |
Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen
Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen
den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
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