Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Buchung bieten Sie Freizeit Aktiv Studienreisen GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Ihre Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns (=Reisebestätigung) zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Die Reisebestätigung wird Ihnen unverzüglich von uns direkt zugesandt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von EUR 20,- pro Person sofort zu leisten. Mit der Reise bestätigung erhalten Sie den Reisepreissicherungs schein. Der vollständige Reisepreis ist 14 Tage vor Abreise fällig, d. h. er muss spätestens zu diesem Zeitpunkt – ohne nochmalige Zahlungsaufforderung – bei uns eingegangen sein. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst mit Bezahlung des Rechnungsbetrages. Ausnahme: LowCost-Flüge müssen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.
2.2 Rücktrittentgelte sind sofort fällig.
2.3 Bei Flugreisen können abweichende Zahlungsbedingungen gelten, die wir Ihnen bei Erstellung eines Angebotes mitteilen.

3. Leistungen/Preise
3.1 Für die vertraglichen Leistungen sind

a) die im Prospekt enthaltenen Angaben

b) die Inhalte unseres für Sie individuell erstellten schriftlichen Angebotes bindend.

Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren.

4. Leistungsabweichungen und Preisänderungen
4.1 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss – aber vor Ihrer Reise – notwendig werden, nicht zu einem Mangel führen und von uns nicht verschuldet wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Freizeit Aktiv behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. durch Erhöhung der Treibstoffpreise) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühr oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen dies unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Alternativ können Sie eine gleichwertige Reise aus unserem Angebot verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Katalog anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Reisepreiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse möglichst schriflich tun. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung maßgebend.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen. Es bleibt Ihnen im Einzelfall unbenommen, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.
5.3 Die Entschädigung beträgt: bis 31 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 25,–, ab dem 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 25%, vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50% und ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 75%. Stornos am Reisetag werden mit 100% berechnet. Ausnahme: LowCost-Flüge, die wir in Ihrem Auftrag buchen und separat in Rechnung stellen. Hier gelten die Storno- und Änderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft.
5.4 Wenn Sie umbuchen, also den bestehenden Reisevertrag abändern wollen, müssen wir Ihnen die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Wir berechnen Ihnen pro Person mindestens EUR 20,–.
5.5 Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Ersatzperson tritt neben Ihnen mit allen Rechten und Pflichten in den Reisevertrag ein. Wir können den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir werden uns aber bei unserem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich lediglich um unerhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen.

7. Kündigung des Reisevertrages
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
7.2 Bei Kündigung wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB hat der Veranstalter einen Entschädigungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen, etwaige Rückflugmehrkosten sind zwischen Veranstalter und Reisendem hälftig zu teilen, sonstige Mehrkosten trägt der Reisende alleine.
7.3 Ist bei der Reiseausschreibung in unserem Prospekt eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten Abreisetermin den Reisevertrag kündigen. Wir werden Sie in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten sowie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstatten.

8. Gewährleistung unserer Leistungen
8.1 Wir sind verpflichtet, unsere Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Wir gewährleisten insbesondere

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Leistungen

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
8.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, müssen Sie innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann durch uns auch in einer gleichwertigen Ersatzleistung bestehen.
8.3 Unterlassen Sie eine Mangelanzeige schuldhaft, sind diesbezügliche Minderungs- oder vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
8.4 Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn wir keine zumutbare Abhilfe leisten, nachdem Sie hierfür eine angemessene Frist gesetzt haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch Sie von besonderem Interesse gerechtfertigt ist.
8.5 Ein Austausch der mit der Leistungserfüllung beauftragten und im Angebot genannten Personen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Änderung geben wir spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bekannt.

9. Haftungsbeschränkung
9.1 Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.2 Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.3 Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Busfahrten) und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir – auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung – nicht.
9.4 Das Versendungsrisikio der Reiseunterlagen trägt der Kunde, insbesondere bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang.
9.5 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden je Kunde und Reise bis zum 3-fachen Reisepreis. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. unserem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat unsere Reiseleitung bzw. der Leistungsträger nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorgesehen, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger bzw. uns – möglichst schriftlich (Telefax) – mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu. Uns erreichen Sie montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr

11. Ausschluss von Ansprüchen
Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz müssen Sie innerhalb 14 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Das sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert werden.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen, vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erstellt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.